Experimenteller Wohnungsbau
Förderziel
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen im Wohnungsmarkt sollen weitere Schwerpunkte der Wohnungspolitik des Landes auf die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen ausgerichtet werden.
Fördergegenstand
Gefördert werden Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion Wohnen erhalten haben. Die nutzbare Gebäudefläche für das Wohnen muss nach Fertigstellung mindestens 60 %. betragen. Insbesondere gefördert werden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Neubaumaßnahmen soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage (nichtöffentliche Flächen). Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens 4 in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen.
Förderfähig sind insbesondere solche Kosten, die entstehen durch:
- vorbereitende Maßnahmen der Projektentwicklung zur Förderung der Bauqualität
- Abrisskosten
- Wohnumfeldmaßnahmen
- Mehrkosten, die durch grundstücksbezogene, gestalterische, bauaufsichtliche oder denkmalpflegerische Anforderungen entstehen.
Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert,
- bei denen barrierefreier Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinsames Wohnen von älteren Menschen und jungen Familien geschaffen wird.
Der Zuschuss beträgt bis zu
250 Euro je m² Wohnfläche, höchstens jedoch 40 % der förderfähigen Kosten
Förderungsausschluss
Nicht gefördert werden Maßnahmen deren Bau bereits begonnen oder für den bindende Verpflichtungen (z. B. Darlehensverträge) eingegangen wurden, bevor die Förderzusage erteilt ist. Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen in den vorzeitigen Baubeginn oder den vorzeitigen Vertragsabschluss einwilligen.
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